Bei der Beurteilung einer Sichtbetonoberfläche ist es sehr wichtig, dass der Bauherr schon vor der Ausschreibung in einen allfälligen Beurteilungsprozess einbezogen wurde und dass Referenzflächen sowie Toleranzgrenzen bestimmt wurden. Die Beurteilung selbst soll dabei hauptsächlich auf den Gesamteindruck abstellen, der sich bei einer Betrachtung des Bauwerks aus einer ihm angemessenen Entfernung bei normalen Lichtverhältnissen ergibt. Einzelkriterien sollten bauteilbezogen beurteilt werden.