Für den Umgang mit Baustoffen und Bauabfällen sind verschiedene Gesetze und Verordnungen zu beachten, wie beispielsweise die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV), oder auch die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). Beim Betonieren und in Transportbetonwerken können Schlämme entstehen, die es umweltverträglich zu behandeln gilt, da deren Gehalt an Chromat die gesetzlichen Vorgaben der VVEA allenfalls nicht einhält.
In der Vergangenheit wurden die Schlämme mehrheitlich deponiert. Dies wird in Zukunft aufgrund knapperer Deponieräume und konsequenterer Vollzugsmethoden schwieriger werden. Eine gesetzeskonforme Behandlung von Betonschlämmen kann aufwändig sein. Doch mittels geeigneter prozesstechnischer Massnahmen können die rechtlichen Vorgaben erfüllt und damit auch die Umwelt und das Budget geschont werden.
Die vorliegende Information will mit ihren Empfehlungen einen Beitrag leisten zu einer praxis- und kosteneffizienten Minderung von Chromat-Emissionen in die Umwelt.