Bei der Beurteilung einer Sichtbetonoberfläche ist es sehr wichtig, dass der Bauherr schon vor der Ausschreibung in einen allfälligen Beurteilungsprozess einbezogen wurde und dass Referenzflächen sowie Toleranzgrenzen bestimmt wurden. Die Beurteilung selbst soll dabei hauptsächlich auf den Gesamteindruck abstellen, der sich bei einer Betrachtung des Bauwerks aus einer ihm angemessenen Entfernung bei normalen Lichtverhältnissen ergibt. Einzelkriterien sollten bauteilbezogen beurteilt werden.

Weicht der Sichtbeton zu stark von den definierten Anforderungen ab und werden Mängel festgestellt, ist deren Beseitigung mit allen Vor- und Nachteilen zu diskutieren. Insbesondere ist der Bauherr darüber zu informieren, dass das Beseitigen von Mängeln sichtbare Folgen haben kann.

Die Oberfläche kann Mängel wie Unebenheiten, Korrosionserscheinungen, Bluten, Kiesnester, Lunker, Risse, Kalkausblühungen- und aussinterungen, Grautonunterschiede, Verfärbungen, Kantenschäden, Schalhautstösse und Betonierfugen aufweisen. Im Folgenden finden Sie vertiefende Informationen zu diesen Mängeln sowie zu Massnahmen, die diesen vorbeugen.

Bei der Bearbeitung der Betonoberfläche ist Folgendes zu beachten:

Die Bewehrungsüberdeckung nimmt durch die Bearbeitung ab und sollte daher grösser gewählt werden, um Korrosionserscheinungen zu vermeiden. Ferner ist zu bedenken, dass die die Struktur freilegenden Verfahren auch vorhandene Kiesnester oder Lunker freilegen und betonen.

Villa Sandmeier, Lacroix Chessex Architectes, Genf

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